Freie Parzellen
Interessenten und Bewerber senden bitte ihre vollständige Bewerbung ausschließlich an die postalische Anschrift des Vereins.
Über eine Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand auf Antrag (siehe Formular unter der Rubrik "Dokumente"). Bitte reichen Sie neben Ihrem ausgefüllten Antrag einen kleinen "Steckbrief" mit Vorstellung Ihrer Person/ Familie nebst Foto auf dem Postweg (postalische Anschrift im Impressum) ein. Bitte haben Sie Verständnis, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen von uns bearbeitet werden. DANKE
Der Vorstand wird Sie dann zu einem Vorstellungstermin einladen und mit Ihnen das weitere Prozedere besprechen.
Werte Bewerber, bitte beachten Sie folgendes:
Grundsätzlich muss vor dem Abschluss eines Kaufvertrags Kontakt zum Vorstand aufgenommen werden.
Ein Pachtvertrag kann nur abgeschlossen werden, wenn Sie vorher Mitglied des Kleingartenvereins geworden ist.
Kleingärten können grundsätzlich nur an Folgepächter übergeben werden, wenn der abgebene Pächter sämtliche Bewirtschaftungsmängel auf der Parzelle beseitigt hat.
Der Preis bezieht sich auf das auf dem Pachtgrundstück vorhandene Eigentum der vorherigen Pächter (Bungalow, Zubehör, Bepflanzung usw.). Grundlage des neu zu schließenden Kaufvertrages ist das Bewertungsprotokoll.